Ausbildung Gastronomie

Termine und Kosten

Wegen der augenblicklich nur einmal im Jahr während des Sommers stattfindenden Prüfung muß der Abschluß des Ausbildungsvertrages zwischen Mai und September eines Jahres erfolgen.

Der Unterricht in Bad Überkingen erfolgt im Blocksystem. Über die Termine informierte der Ausbildungsbetrieb.
Die Unterbringung ist in dem an der Schule angeschlossenen Internat organisiert. Die Kosten teilen sich das Land Baden-Württemberg zur Hälfte mit dem Betrieb und dem Schüler, auf den z.Zt. € 15,-- entfallen. Wer möchte, kann sich eine private, entsprechend kostenaufwendigere Unterkunft besorgen. Die Unterkunft am Ort des Ausbildungsbetriebs erfolgt in Absprache mit den Betrieben, die gern behilflich sind.

Die Ausbildungsvergütung entspricht den jeweils gültigen Tarifverträgen; dies sind zur Zeit im 1. Jahr € 595,--, im 2. Jahr € 650,--, im 3. Jahr € 719,-- . Es besteht tariflicher Urlaubsanspruch: im 1. und 2. Lehrjahr zur Zeit 25 Tage (Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet), im 3. Lehrjahr 30 Tage.

Während der Ausbildung können FHG-spezifische Fragen mit dem FHG-Sekretariat besprochen werden; zu Informations- und Erfahrungsaustausch besuchen die FHG-Paten die Schüler zu Beginn und zum Ende in Bad Überkingen.

Den Ausbildungsabschluß bildet die FHG-Zusatzprüfung.

Zum Ende der Ausbildung richtet der FHG eine Lossprechungsfeier aus, zu der auch die Eltern eingeladen sind. Die Besten Ihres Ausbildungsfachs werden dabei vom FHG ausgezeichnet.



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